Stadt Landsberg am Lech
Die Errichtung von Solaranlagen auf unter Denkmal- bzw. Ensembleschutz stehenden Gebäuden ist nur nach vorheriger Erlaubniserteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Landsberg am Lech zulässig.
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Stadt Landsberg am Lech
Oberbürgermeister Mathias Neuner
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
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