Immobilienfinanzierer Klaus Axtmann
Schon bevor ein Gebäude fertiggestellt ist, kann viel passieren. Gegen Brand-, Blitzschlag- oder Explosionsschäden während der Bauphase schützt eine Feuer-Rohbauversicherung. Werden Dritte etwa durch herabfallende Teile verletzt, springt die Bauherrenhaftpflicht ein. Was aber, wenn ein Sturm das halb fertige Dach einreißt oder Unbekannte auf der Baustelle randalieren?
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